Was ist Unterdrückung?

Wurden Frauen in früheren Zeiten unterdrückt? Das ist eine sehr interessante Frage, die hier im Artikel  „Die Mär von der Unterdrückung der Frauen in fernen Ländern und Zeiten“  aufgeworfen wurde.

 Wenn man diese Frage ernsthaft betrachten will, dann muss man sich fragen: Wie definiere ich eigentlich Unterdrückung? Wann ist jemand unterdrückt und wann ist er es nicht? Ohne eine solche Definition ist es schwierig verschiedene Einelfälle einordnen zu können.

 Für mich bedeutet Unterdrückung:

  1. eine rechtliche Schlechterstellung
  2. ohne einen rechtfertigenden Grund

 NICHT zwingend erforderlich ist dagegen:

  1. dass der Unterdrückte persönlich unter der Unterdrückung leidet
  2. dass die Unterdrückung nicht durch andere Vorteile wieder ausgeglichen wird

Wenn man sich mit dieser Definition im Hinterkopf das Wahlrecht oder auch dessen Verweigerung betrachtet, dann stellt die Verweigerung des Frauenwahlrechtes eine Unterdrückung dar, während z.B. die Verweigerung eines Wahlrechts für kleine Kinder keine Unterdrückung ist (weil hier ein sachlicher Grund besteht).

Es spielt für die Feststellung der Unterdrückung auch keine Rolle, ob Frauen zu Zeiten ohne Wahlrecht vielleicht andere Vorteile hatten, z.B. nicht wie Männer als Soldat in den Krieg ziehen zu müssen. Der Kriegsdienst war und ist möglicherweise eine Unterdrückung der Männer. Aber auch das würde nur bedeuten, dass Männer und Frauen verschiedenen Unterdrückungen ausgesetzt waren oder sind. Nur kann man diese Unterdrückungen nicht einfach gegeneinander aufrechnen: „Du Frau darfst nicht wählen, aber ich Mann muss in den Krieg, da hast Du es besser – ergo keine Unterdrückung der Frau“. So funktioniert das nicht.

Im alten Rom hatte ein Haussklave, in der Villa eines reichen Patriziers vermutlich oft ein besseres, angenehmeres und sicheres Leben als ein freier römischer Bauer oder gar ein Legionär. Daraus kann ich aber nicht ableiten, dass dieser Sklave nicht unterdrückt gewesen sei. Es ist für die Feststellung einer Unterdrückung nicht notwendig, dass der einzelne zwingend darunter leiden muss. Auch wenn ein solcher Haussklave ein langes gesundes und vielleicht auch glückliches Leben geführt hat, kann ich mich heute hinstellen und im Konstrukt von Sklaverei ein Unrecht sehen.

Ich habe mal von einer Plantage gelesen, auf der nach Abschaffung der Sklaverei sämtliche Sklaven von heute auf morgen freigelassen wurden. Die standen nun plötzlich ohne Heim und Beschäftigung aber dafür frei da. Nach ein paar Tagen marschierten Sie zum Herrenhaus und verlangten gefälligst wieder Sklaven sein zu dürfen. Als ihnen das verweigert wurde km es zu gewalttätigen Ausschreitungen. Diese Leute wollten also offensichtlich am liebsten Sklaven sein, weil es Ihnen aus ihrer damaligen Sicht die beste Lebensart zu sein schien. Aber kann daraus schlussfolgern, dass Sklaverei daher keine Unterdrückung war?

Genauso verhält es sich mit Frauen, auch wenn die Situation hier natürlich nicht so drastisch war, wie bei Sklaven. Stellen wir uns vor, man hätte jungen Mädchen aus der besseren Bürgerschicht zu früheren Zeiten gesagt: „Freut Euch! Eure Unterdrückung ist zu Ende. Ihr müsst nicht mehr Ausschau nach einem Arzt oder Anwalt halten, der Euch standesgemäß ehelicht, und dann ernährt. Ihr dürft nun selber studieren, arbeiten und für Euren Lebensunterhalt sorgen!“ Vermutlich wäre die Begeisterung der Damen nicht sehr groß gewesen. Muss man aber daraus schlussfolgern, dass ein damaliges Studien- und Berufsverbot für Frauen gerecht und keine Form der Unterdrückung war? Ich denke nicht.

Im bürgerlichen Gesetzbuch fand sich früher die folgende Aussage:

„Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu; er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung.
Die Frau ist nicht verpflichtet, der Entscheidung des Mannes Folge zu leisten, wenn sich die Entscheidung als Mißbrauch seines Rechtes darstellt.“

Hier wurde dem Ehemann also rechtlich ganz klar eine rechtliche Vormachtstellung gegenüber seiner Frau eingeräumt. Jetzt könnte man dagegen einwenden, dass diese Vormachtstellung ja auch für den Mann eine Bürde gewesen sei. Denn schließlich musste er im Außenverhältnis für die gesamte Familie einstehen und diese im Innenverhältnis ernähren. Aber auch diese Einwendung verfängt nicht, denn der Ehemann ist in dieser Situation ja nicht zwingend der Schuldige an der Situation. Er hat diese Gesetze ja auch nicht gemacht. Trotzdem war es keine nach meinem Verständnis keine gerechte Situation.